Mitgliederversammlung 2026
EINLADUNG
zur 16. ordentlichen Mitgliederversammlung des Mietervereins Pfalz e.V.
Bahnhofstraße 66, 67346 Speyer
am 03.September 2026
Hiermit lädt der Vorstand des Mietervereins Pfalz e.V. zur Mitgliederversammlung ein.
Die Versammlung findet statt am
- 03. September 2026, um 13:00 Uhr
- in der Geschäftsstelle Bahnhofstraße 66, 67346 Speyer.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden und vertretenen Mitgliedern beschlussfähig.
Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
| Top 1 |
Eröffnung und Begrüßung |
| Top 2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| Top 3 |
Neuwahl des Vorstands und der Kassenprüfer |
| Top 4 |
Geschäfts- und Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2024 |
| Top 5 |
Entlastung des bisherigen Vorstands für 2024 |
| Top 6 |
Geschäfts- und Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2025 |
| Top 7 |
Entlastung des bisherigen Vorstands für 2025 |
| Top 8 |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung des Mieterverein Pfalz e.V. in der aktuellen Fassung vom 10.11.2015, geändert durch Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 30.09.2021 und 13.12.2022, wie folgt:
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A. |
Es wird vorgeschlagen, die Satzung in § 4 Beendigung der Mitgliedschaft wie folgt zu ändern: |
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§4 Beendigung der Mitgliedschaft |
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Die Mitgliedschaft erlischt: |
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- a. durch Kündigung
Eine Kündigung ist möglich zum Schluss des Kalenderjahres. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ende des auf den Beitritt folgenden Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss seitens des Mitglieds spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich dem Vorstand des Vereins mitgeteilt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung ist der volle Jahresbeitrag auch für das Jahr innerhalb dessen gekündigt wird, fällig.
- b. durch Tod
- c. durch Ausschluss
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Verhalten eines Mitgliedes das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, oder mit den Zielen des Vereins nicht vereinbar ist, oder das Mitglied Beitragsrückstände von mehr als von mindestens einem Jahresbeitrag nicht ausgleicht. Die Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückzahlung bereits entrichteter Beiträge.
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B. |
Es wird vorgeschlagen, in die Satzung in § 9 Vorstand unter Ziffer 2 am Ende folgenden zusätzlichen Satz aufzunehmen: |
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Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nachfolgenden Vorstands im Amt, längstens für die Dauer von weiteren 4 Jahren.
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C. |
Es wird vorgeschlagen, in die Satzung unter § 9 Vorstand unter Ziffer 6 am Ende folgenden zusätzlichen Satz neu aufzunehmen:
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Dies gilt insbesondere, soweit Vorstandsmitglieder gleichzeitig im Verein angestellt oder freie Mitarbeiter sind und die Art und der Umfang ihrer Tätigkeit im Verein zu regeln sind.
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D. |
Soweit die Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung beschließt, wird vorgeschlagen, diese Änderung in der Satzung unter § 15 Schlussbestimmungen wie folgt zu vermerken:
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Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 10.11.2015 beschlossen und durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 30.09.2021, sowie vom 13.12.2022 sowie vom 03.09.2026 geändert. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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| Top 9 |
Sonstige Anträge in Vereinsangelegenheiten |
| Top 10 |
Fragen, Wünsche, Anregungen |
Anträge an die Mitgliederversammlung zur Tagesordnung müssen spätestens 10 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begründung in der Geschäftsstelle des Vereins, Bahnhofstraße 66, 67346 Speyer, eingegangen sein. Eine Beschlussfassung über Anträge, die verspätet eingereicht werden, findet nicht statt. Anträge ohne Unterschrift des Antragstellers gelten als nicht gestellt. Für die stattfindenden Vorstands- und Kassenprüferwahlen müssen die schriftliche Kandidatur oder die Kandidatenvorschläge spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Im Namen des Vorstandes sind alle Vereinsangehörigen zur Mitgliederversammlung herzlich eingeladen.
Wolfgang Ebersold
Erster Vorsitzender
28. Juli 2026
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Achtung:
Adresse Bahnhofstraße 66 in Speyer, Tel. 06232 / 67 69 63